Allgemeine Geschäftsbedinungen
Terminabsagen
Vereinbarte Termine welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 48 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt werden. Die Absage kann per Mail, telefonisch oder auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Nicht abgesagte Termine werden mit CHF 70.– pro Halbstunde privat in Rechnung gestellt. Die Kassen vergüten keine Therapiekosten welche reserviert wurden aber nicht stattgefunden haben.
Therapiekosten
Wir sind bezüglich verordneter Physiotherapie von allen Krankenkassen und Unfallkassen anerkannt. Die Therapiekosten werden jedoch nicht in jedem Fall von den Kassen übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme bei unsicherer Kostenübernahme ab. Eine unsichere Kostenübernahme ist z.B. falls mehr wie 4 Therapieserien (4×9 Sitzungen) durchgeführt worden sind für die gleiche Diagnose. Falls keine Kasse zahlt muss der Patient für die entstandenen Kosten aufkommen.
Falls eine Unfallkasse das Unfallereignis ablehnt, kommt in den meisten Fällen die Krankenkasse in die Zahlungspflicht.